Zweitmeinung bei anorektaler Fehlbildung, Morbus Hirschsprung und chronischer Verstopfung

Eine ärztliche Zweitmeinung ist bei seltenen Diagnosen wie Analatresie (anorektale Fehlbildung) und Morbus Hirschsprung sowie bei chronischer Verstopfung, die auf die Behandlung nicht anspricht, ein normaler Schritt: vor einer geplanten Operation, nach einer Operation mit anhaltenden Problemen oder wenn Sie unsicher sind, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist. PD Dr. med. habil. Carlos A. Reck-Burneo, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie & -urologie am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel, bietet für diese Krankheitsbilder eine Zweitmeinung an. Termine über das Sekretariat: (03381) 41 12 70 oder kinderchirurgie@uk-brandenburg.de.

Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Sie müssen sich für eine Zweitmeinung weder rechtfertigen noch Ihre bisherigen Behandler "verlassen". Typische Situationen, in denen sich eine zweite fachliche Einschätzung lohnt:

  • Vor einer großen Operation: etwa vor der Korrekturoperation einer Analatresie oder der Durchzugsoperation bei Morbus Hirschsprung. Die erste Operation legt das Fundament für die spätere Kontinenz, eine zweite Einschätzung vorab ist gut investierte Zeit.
  • Nach einer Operation mit anhaltenden Problemen: Verstopfung, Einkoten, Schmerzen oder ein Verlauf, der Sie nicht überzeugt, unabhängig davon, wo die Erstoperation stattfand.
  • Wenn eine erneute Operation im Raum steht: Gerade vor einem Zweiteingriff ist eine unabhängige Bewertung der Befunde besonders wertvoll, denn manchmal gibt es nicht operative Alternativen, manchmal ist die Operation der richtige Schritt.
  • Bei chronischer Verstopfung, die nicht besser wird: wenn trotz monatelanger Behandlung keine Besserung eintritt und nun weitere Schritte vorgeschlagen werden (mehr zur chronischen Verstopfung).
  • Bei unklarer Diagnose: wenn die Befunde widersprüchlich sind oder Sie das Gefühl haben, dass noch kein vollständiges Bild vorliegt.

Was eine Zweitmeinung ist und was nicht

Eine Zweitmeinung ist eine unabhängige fachliche Einordnung Ihrer Situation, kein Urteil über Kolleginnen und Kollegen. Sie erhalten eine offene Antwort auf drei Fragen: Was spricht für den vorgeschlagenen Weg, welche Alternativen gibt es, und was würde Dr. Reck-Burneo bei seinem eigenen Kind tun. Wenn der bisherige Plan gut ist, sagen wir Ihnen genau das. Eine Zweitmeinung garantiert keine andere Antwort, aber sie gibt Ihnen eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung.

Welche Unterlagen die Zweitmeinung tragen

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung. Hilfreich sind:

  • Arztbriefe und Entlassungsberichte, auch aus anderen Kliniken
  • Alle OP-Berichte, falls Ihr Kind bereits operiert wurde
  • Ergebnisse von Gewebeproben, bei der Frage Morbus Hirschsprung insbesondere die Befunde der Rektumbiopsie
  • Bildgebung als CD oder Befundkopie, zum Beispiel Kontrastdarstellungen des Darms
  • Die bisherige Therapie mit Präparaten, Dosierungen und Dauer
  • Bei Verstopfung oder Stuhlinkontinenz: ein Stuhlprotokoll über 7 bis 14 Tage (wann Stuhlgang, Konsistenz, Einkoten ja oder nein)
  • Ihre konkreten Fragen, am besten aufgeschrieben

Wenn Unterlagen fehlen, kommen Sie trotzdem. Nichts davon ist eine Bedingung für den ersten Kontakt. Bitte senden Sie sensible Befunde nicht unaufgefordert per E-Mail, sondern klären Sie die Übermittlung vorher kurz mit dem Sekretariat.

So läuft der Weg ab

  1. Kontakt aufnehmen: telefonisch über das Sekretariat (03381) 41 12 70, per E-Mail an kinderchirurgie@uk-brandenburg.de oder online über das Doctolib-Profil. Sagen Sie dazu, dass es um eine Zweitmeinung geht, und nennen Sie das Krankheitsbild.
  2. Unterlagen zusammenstellen: siehe Liste oben. Nach Absprache mit dem Sekretariat können Befunde vorab übermittelt werden, sonst bringen Sie sie zum Termin mit.
  3. Termin in der Sprechstunde: Durchsicht aller Befunde, Untersuchung Ihres Kindes, ausführliches Gespräch. Planen Sie Zeit für Ihre Fragen ein.
  4. Klare Einordnung: Bestätigung des bisherigen Plans, Alternativen oder der Vorschlag, gezielt weitere Diagnostik zu ergänzen. In der Regel fasst ein Arztbrief das Ergebnis zusammen, den Sie und Ihre behandelnden Ärzte verwenden können.

Sie leben in Deutschland

Der übliche Weg führt über Ihre Kinderarztpraxis mit Überweisung. Sie ist hilfreich, weil die Vorgeschichte dann strukturiert vorliegt, aber keine Bedingung für den ersten Kontakt. Ob für Ihr Anliegen eine Überweisung nötig ist, klären Sie am einfachsten kurz telefonisch mit dem Sekretariat. Für Familien aus Brandenburg, Berlin und den angrenzenden Regionen sind auch die Verlaufstermine, die bei diesen Krankheitsbildern über Jahre anfallen, wohnortnah erreichbar.

Sie leben im Ausland

Anfragen aus dem Ausland sind auf Anfrage über das Sekretariat möglich. Schreiben Sie an kinderchirurgie@uk-brandenburg.de, auf Deutsch oder Englisch; Beratung und Behandlung sind auf Deutsch, Englisch und Spanisch möglich. In der Regel gehört die persönliche Untersuchung Ihres Kindes zu einer belastbaren Zweitmeinung; ob in Ihrem Fall vorab eine Einschätzung nach Aktenlage sinnvoll ist, wird im Einzelfall geklärt. Auch alle Fragen zu Ablauf, Dolmetschern oder Einladungsschreiben beantwortet das Sekretariat auf Anfrage.

Was kostet eine Zweitmeinung?

Für alle Fragen zu Kosten und Ablauf nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Dr. Reck-Burneo auf, alles Weitere wird im persönlichen Gespräch geklärt.

Häufige Fragen (FAQ)

Verärgere ich unsere behandelnden Ärzte, wenn ich eine Zweitmeinung einhole?

Nein. Eine Zweitmeinung vor großen Entscheidungen ist in der Medizin üblich und Ihr gutes Recht. Seriöse Behandler wissen das und unterstützen es.

Brauchen wir für eine Zweitmeinung eine Überweisung?

Eine Überweisung ist der übliche und hilfreiche Weg, aber keine Bedingung für den ersten Kontakt. Klären Sie die Frage kurz telefonisch mit dem Sekretariat, bevor Sie anreisen.

Geht eine Zweitmeinung auch ohne persönlichen Termin, nur anhand der Befunde?

In der Regel ist die persönliche Untersuchung Ihres Kindes Teil einer belastbaren Einschätzung. Ob in Ihrem Fall eine Einordnung nach Aktenlage möglich oder sinnvoll ist, klären Sie bitte auf Anfrage mit dem Sekretariat.

Unser Kind wurde in einer anderen Klinik operiert. Können wir trotzdem kommen?

Ja, ausdrücklich. Bringen Sie die OP-Berichte und alle Vorbefunde mit; gerade nach Voroperationen ist eine strukturierte Neubewertung oft der entscheidende Schritt.

Wie schnell bekommen wir einen Termin für eine Zweitmeinung?

Das hängt von Dringlichkeit und Auslastung ab. Schildern Sie dem Sekretariat kurz die Situation, insbesondere wenn eine Operation bereits terminiert ist; dringliche Fälle werden entsprechend eingeordnet.

Termin vereinbaren

Quellen und weiterführende Informationen

  • SoMA e.V., Selbsthilfeorganisation für Menschen mit anorektalen Fehlbildungen und Morbus Hirschsprung: www.soma-ev.de
  • Klinikseite des UKB zu ARM und Morbus Hirschsprung: www.uk-brandenburg.de